Rechtsprechung
   AG Frankenthal, 01.08.2014 - 3a C 38/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,52115
AG Frankenthal, 01.08.2014 - 3a C 38/14 (https://dejure.org/2014,52115)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 01.08.2014 - 3a C 38/14 (https://dejure.org/2014,52115)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 01. August 2014 - 3a C 38/14 (https://dejure.org/2014,52115)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,52115) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 StVG, § 249 Abs 2 S 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erforderlicher Geldbetrag für die Beseitigung einer Fahrbahnverschmutzung auf einer Bundesautobahn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme eines Haftpflichtversicherers aufgrund einer Leckage und auslaufender Betriebsstoffe bei einem LKW

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Frankenthal, 01.08.2014 - 3a C 38/14
    Dieses Wirtschaftlichkeitsgebot verlangt vom Geschädigten allerdings nicht, zugunsten des Schädigers unter allen Umständen zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte (BGHZ 115, 364 ff).

    Gerade im Hinblick darauf stellt der BGH auf eine subjektbezogene Betrachtung ab, indem er Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnisse und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten nimmt (BGHZ 115, 364 ff).

  • BGH, 18.03.2014 - VI ZR 10/13

    Schadensersatzanspruch der Bundesrepublik Deutschland bei Beschädigung von

    Auszug aus AG Frankenthal, 01.08.2014 - 3a C 38/14
    Hierauf kann sich die Beklagte aber nicht berufen (BGH Urteil vom 18. März 2014 -VI ZR 10/13), ebenso handelt es sich um einen ersatzfähigen Schaden gemäß § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB als zur Herstellung erforderlicher Geldbetrag im Falle der Beschädigung einer Sache, auch wenn Geschädigte die Bundesrepublik Deutschland ist (BGH Urteil vom 14. September 2004 -VI ZR 97/04).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12

    Zur Schätzung der angemessenen Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Frankenthal, 01.08.2014 - 3a C 38/14
    Dieses Verhalten kann bei der gebotenen Beachtung des Empfängerhorizonts und der beiderseitigen Interessenlage nur dahin verstanden werden, dass sich die Beklagte bezüglich ihrer Einstandspflicht sowohl dem Grunde nach, als auch hinsichtlich einzelner Schadenspositionen, denen einzelne Beträge in dem erstatteten Gutachten zugeordnet worden sind, streitvermeidend festgelegt hat (OLG Karlsruhe, Urteil vom 1.2.2013 -1 U 130/12).
  • BGH, 14.09.2004 - VI ZR 97/04

    Gezahlte Mehrwertsteuer als Schaden der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus AG Frankenthal, 01.08.2014 - 3a C 38/14
    Hierauf kann sich die Beklagte aber nicht berufen (BGH Urteil vom 18. März 2014 -VI ZR 10/13), ebenso handelt es sich um einen ersatzfähigen Schaden gemäß § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB als zur Herstellung erforderlicher Geldbetrag im Falle der Beschädigung einer Sache, auch wenn Geschädigte die Bundesrepublik Deutschland ist (BGH Urteil vom 14. September 2004 -VI ZR 97/04).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2006 - 15 E 880/06

    Rechtsweg für Nachprüfung unterhalb der Schwellenwerte

    Auszug aus AG Frankenthal, 01.08.2014 - 3a C 38/14
    Inwieweit hier die Vorschriften der Vergabeordnung greifen, insbesondere ein öffentlicher Auftraggeber nicht-offene Ausschreibungsverfahren gegebenenfalls europaweit durchzuführen hätte, lässt sich mangels entsprechender Anknüpfungstatsachen nicht beurteilen, zudem ist zu berücksichtigen, dass für die gerichtliche Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge, auf die gemäß § 100 GWB die §§ 97 ff GWB nicht anwendbar sind, gemäß § 40 Abs. 1 VwGO der Verwaltungsrechtweg gegeben ist (OVG Münster, Beschluss vom 11.8.2006 -15 E 880/06).
  • LG Karlsruhe, 20.12.2013 - 9 S 671/09

    Nassreinigung von Straßen nach Austritt von Getriebeöl aus einem Kfz: Ermittlung

    Auszug aus AG Frankenthal, 01.08.2014 - 3a C 38/14
    Eine Verpflichtung der öffentlichen Hand zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen erscheint zwar sinnvoll, begründet für sich genommen jedoch nicht den Einwand eines Verstoßes gegen § 254 BGB, sofern eine solche Rahmenvereinbarung unterbleibt (LG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2013 -9 S 671/09).
  • BGH, 18.10.1972 - VIII ZR 110/71

    Abschluss eines Kaufvertrages mit einer schweizerischen Firma - Abschluss eines

    Auszug aus AG Frankenthal, 01.08.2014 - 3a C 38/14
    Der Anerkennende ist bei allen anerkannten Positionen mit den Einwendungen ausgeschlossen, die ihm zum Zeitpunkt des Anerkenntnisses bekannt gewesen sind (BGH, NJW 1973, 39 ff).
  • LG Frankenthal, 04.03.2015 - 2 S 285/14

    Schadensersatzansprüche wegen der Verunreinigung der Bundesautobahn, Vorliegen

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 01.08.2014 (3a C 38/14) wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht